Schülerbeförderung
Kostenfreiheit des Schulwegs
zum Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges vom 01. Januar 1971 in der Fassung vom 4. Juli 2008 (gültig ab 01. August 2008):
Fahrtkosten für Gymnasiasten, Berufsfachschüler (nur bei Vollzeitunterricht) und Wirtschaftsschüler ab der Jahrgangsstufe 11, Fachoberschüler, Berufsoberschüler und Berufsschüler im Teilzeitunterricht.
Fahrtkostenerstattung für Schüler
Hinweis:
Sie erreichen Ihre gewünschten Ansprechpartner in der Schülerbeförderung persönlich zuverlässig dann, wenn Sie innerhalb der Servicezeiten einen Termin vereinbaren.
Formulare und Infoblätter - Schülerbeförderung
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