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Schülerbeförderung



Kostenfreiheit des Schulwegs

Merkblatt und Antragsformular

zum Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges vom 01. Januar 1971 in der Fassung vom 4. Juli 2008 (gültig ab 01. August 2008):
Fahrtkosten für Gymnasiasten, Berufsfachschüler (nur bei Vollzeitunterricht) und Wirtschaftsschüler ab der Jahrgangsstufe 11, Fachoberschüler, Berufsoberschüler und Berufsschüler im Teilzeitunterricht.



Fahrtkostenerstattung für Schüler



Hinweis:

Sie erreichen Ihre gewünschten Ansprechpartner in der Schülerbeförderung persönlich zuverlässig dann, wenn Sie innerhalb der Servicezeiten einen Termin vereinbaren.

Formulare und Infoblätter - Schülerbeförderung





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Zuständige Stelle

Verkehrswesen
Fachbereich 30

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77587
08151 148-11425
schulweg@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr