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Aufsicht über Bezirksschornsteinfeger



Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger- und fegerinnen unterstehen der Aufsicht der zuständigen Behörde. Diese Aufsicht erfolgt durch das Landratsamt Starnberg.

Ziel ist eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegerinnen und -fegern zu schaffen bzw. zu bewahren.

Das Landratsamt Starnberg kann sich das Kehrbuch und die für die Führung des Kehrbuchs erforderlichen Unterlagen und elektronischen Daten durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Überprüfung vorlegen lassen. Ebenso kann es eine Überprüfung eines Einzelfalls oder eine stichprobenweise Überprüfung des Kehrbezirks vor Ort vornehmen. Hierbei werden bei Bedarf auch Sachverständige aus dem Schornsteinfegerhandwerk eingebunden.

Bei etwaigen Verstößen gegen das geltende Schornsteinfegerhandwerksrecht stehen dem Landratsamt die Verhängung eines Verweises oder eines Ordnungsgeldes als Aufsichtsmaßnahmen zur Verfügung.

Bei Fragen zum Schornsteinfegerhandwerksrecht oder Problemen mit Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -fegern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 34

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77321
08151 148-11630
sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/34

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr