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Ehrenamtliche und Berufsbetreuer



Ehrenamtliche Betreuung

Häufig übernehmen Angehörige, Freunde und gute Bekannte die Betreuung eines ihnen nahestehenden Menschen, wenn diese erforderlich wird. Es ist jedoch auch möglich, eine Betreuung für jemanden zu übernehmen, zu dem zuvor keine persönliche Beziehung bestand.

  • Suchen Sie eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe?
  • Möchten Sie sich für andere Menschen einsetzen und ihnen Ihre Unterstützung
    anbieten?
  • Können Sie gut organisieren?

 
Fragebogen zum Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern
[PDF, 70 kB » Formulardaten und Datenschutz]

Wir suchen...

... aufgeschlossene, verantwortungsbewusste Persönlichkeiten zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen von Menschen, die

  • keine Angehörigen haben, die sich um sie kümmern
  • sich nicht selbst helfen können
  • ihre finanziellen und rechtlichen Dinge nicht selbständig regeln können
  • für ihre Gesundheit nicht selber sorgen können.

Unsere Leistungen

      • Sie erhalten eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 425 € für Fahrtkosten, Porto, Telefon- und Faxgebühren (Die ehrenamtliche Betreuung selbst wird unentgeltlich geführt.)
      • Sie sind als ehrenamtliche Betreuer automatisch bei der Versicherungskammer Bayern unfall- und haftpflichtversichert gegen Schäden gegenüber dem Betreuten.
      • Als ehrenamtliche/r Betreuer/in können Sie jederzeit mit Unterstützung rechnen!! Bei Problemen aller Art während der Führung der Betreuung erhalten Sie auf Wunsch jederzeit Unterstützung und Hilfe vom


Berufsbetreuung

Gesucht: Berufsbetreuer/-in (m/w/d) im Landkreis Starnberg

Wir suchen engagierte Personen für eine freiberufliche Tätigkeit als

Berufsbetreuer/-in (m/w/d) im Landkreis Starnberg

Die Betreuungsstelle am Landratsamt Starnberg hat als beteiligte Behörde im Betreuungsverfahren die Aufgabe, dem Betreuungsgericht Personen vorzuschlagen, die geeignet sind, für hilfsbedürftige, volljährige Bürger als rechtliche Betreuer/-innen tätig zu werden.

Im Rahmen der gerichtlich angeordneten Aufgabenbereiche unterstützt bzw. vertritt der/die Berufsbetreuer/in die anvertraute Person gerichtlich und außergerichtlich. Die Aufsicht über diese Tätigkeit obliegt dem Betreuungsgericht.

Wir suchen Sie, wenn Sie

  • sich gerne sozial engagieren möchten
  • sich eine freiberufliche Existenz in einem gesellschaftlich sinnvollen Kontext schaffen möchten (ggf. auch als zweites Standbein)
  • sich vorstellen können, bedürftige Menschen mit Behinderungen, körperlichen und/oder psychischen Erkrankungen rechtlich zu unterstützen bzw. zu vertreten

Fachlich geeignet für diese Tätigkeit sind Personen

  • mit einem abgeschlossenen Studium (Diplom/Bachelor) der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit

oder

  • mit der Qualifikation zum/r Volljurist/-in und zum/r Rechtsanwalt/-anwältin

oder

  • mit der Bereitschaft, die nach § 23 BtOG erforderliche Sachkunde zu erwerben

Sollte Ihr Interesse geweckt sein, setzen Sie sich gerne zur Vereinbarung eines unverbindlichen Kennenlerngesprächs mit Frau Susanne Müller, Teamleitung am Landratsamt Starnberg, Tel. 08151-148 77 306, E-Mail susanne.mueller@lra-starnberg.de, in Verbindung.

Wenn kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, bestellt das Gericht einen Vereins- oder Berufsbetreuer.
Betreuer schließen sich im Rahmen ihrer Berufstätigkeit häufig in eingetragenen gemeinnützigen Betreuungsvereinen oder selbständigen Betreuungsteams zusammen.
Ein Betreuer hat im Rahmen seiner Berufstätigkeit Anspruch auf eine Vergütung. Diese erhält er für eine pauschalierte Stundenzahl, die sich an

  • seiner Ausbildung und den damit erworbenen für die Betreuung nutzbaren Kenntnissen
  • der Dauer der Betreuung
  • dem Aufenthaltsort des Betreuten

orientiert.

Weitere Informationen über das Berufsbild eines Berufsbetreuers finden Sie hier: BVfB | Berufsbetreuer werden (berufsbetreuer-werden.de)

Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr