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Vorsorgemöglichkeiten



Möglichkeiten der Vorsorge zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, mit der Sie einer oder mehreren Personen die Berechtigung geben, Sie bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten zu unterstützen und Sie zu vertreten, wenn Sie dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind.
Eine Vorsorgevollmacht macht in der Regel ein Betreuungsverfahren entbehrlich. Voraussetzung für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist die eigene Geschäftsfähigkeit.
Eine Vorsorgevollmacht sollte nur einer absolut vertrauenswürdigen Person erteilt werden, da im Gegensatz zu einer Betreuung keine Kontrolle des Bevollmächtigten durch das Gericht erfolgt.
Vorsorgevollmachten können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin (https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen) registriert werden. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zwischen  10.- EURO und 20.- EURO.
Vorsorgevollmachten können gegen eine Gebühr von 10.- EURO (pro zu beglaubigende Vollmacht) bei der Betreuungsstelle im Landratsamt beglaubigt werden. Eine Terminvereinbarung ist hierzu notwendig. Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Folgende Mitarbeiter machen Beglaubigungen und beraten Sie gerne:

Frau Albertsmeier

Frau Bremehr

Frau Bröker

Herr Igl

Frau Münster 


Unter den zwei nachfolgenden Links können sie eine Broschüre runterladen. In den Broschüren sind eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung enthalten. Sie können sich die entsprechenden Seiten selber ausdrucken. 

Broschüre Betreuungsrecht mit Informationen zur Vorsorgevollmacht (Bundesministerium der Justiz)

Broschüre: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

(Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

 

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer für Sie vom Betreuungsgericht als gesetzlicher Vertreter/Betreuer bestellt werden soll oder nicht, sollte ein Betreuungsverfahren unvermeidlich sein. Sie können ebenso spezielle Wünsche festlegen, die das Gericht und der spätere Betreuer berücksichtigen sollen.
Eine Betreuungsverfügung setzt keine Geschäftsfähigkeit voraus.
Betreuungsverfügungen können gegen eine Gebühr von 10.- EURO bei der Betreuungsstelle im Landratsamt beglaubigt werden.

Folgende Mitarbeiter machen Beglaubigungen und beraten Sie gerne:

Frau Albertsmeier

Frau Bremehr

Frau Bröker

Herr Igl

Frau Münster 


Unter den zwei nachfolgenden Links können Sie eine Broschüre runterladen. In den Broschüren sind eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung enthalten. Sie können sich die entsprechenden Seiten selber ausdrucken.

Broschüre Betreuungsrecht mit Informationen zur Vorsorgevollmacht (Bundesministerium der Justiz)

Broschüre: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

(Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen. Verlieren Sie dann tatsächlich Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann mit Hilfe der Patientenverfügung auf Ihren Willen hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme geschlossen werden. Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. 


Sie können mit Ihrem Arzt Ihre Patientenverfügung besprechen. Bei manchen Erkrankungen kann dies hilfreich sein, um zu einer guten Entscheidung zu kommen hinsichtlich der hinsichtlich der Frage, welche Behandlungen gemacht oder nicht gemacht werden soll.


Unter dem nachfolgenden Link können Sie eine Broschüre runterladen. In den Broschüren sind eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung enthalten. Sie können sich die entsprechenden Seiten selber ausdrucken.

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter - Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung (bayern.de)



Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr