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Heimaufsicht - Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)



Grundlage für die Arbeit der Heimaufsichtsbehörde bzw. der staatlichen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) mit seinen Ausführungsverordnungen, welches zum 01.08.2008 anstelle des Bundes-Heimgesetzes in Kraft getreten ist.

Entsprechend Art. 2 Absatz 1 PfleWoqG ist die Heimaufsicht/FQA zuständig für alle stationären  Einrichtungen und sonstige Wohnformen, die ältere Menschen, pflegebedürftige Volljährige oder behinderte Volljährige oder von Behinderung bedrohte Menschen aufnehmen, ihnen Wohnraum überlassen sowie Betreuungs- oder Pflegeleistungen zur Verfügung stellen.

Zuständige Stelle

Heimaufsicht / FQA

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11539
fqa-starnberg@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

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