Heimaufsicht - Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Grundlage für die Arbeit der Heimaufsichtsbehörde bzw. der staatlichen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) mit seinen Ausführungsverordnungen, welches zum 01.08.2008 anstelle des Bundes-Heimgesetzes in Kraft getreten ist.
Flyer "Heimaufsicht/FQA" [PDF: 851 kB]
Entsprechend Art. 2 Absatz 1 PfleWoqG ist die Heimaufsicht/FQA zuständig für alle stationären Einrichtungen und sonstige Wohnformen, die ältere Menschen, pflegebedürftige Volljährige oder behinderte Volljährige oder von Behinderung bedrohte Menschen aufnehmen, ihnen Wohnraum überlassen sowie Betreuungs- oder Pflegeleistungen zur Verfügung stellen.
Flyer "Heimaufsicht/FQA" [PDF: 851 kB]