Ziele
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
- Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft
- Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen
- Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Partner in unserer Gesellschaft
- Durchsetzung der Aufgaben und Ziele der Gleichstellungsgesetze
„Es ist normal, verschieden zu sein!“
Richard von Weizsäcker
Und was wir schon erreicht haben
- die aktive Mitarbeit von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen
- eine konstruktive Zusammenarbeit von Trägern, Einrichtungen und in der Behindertenarbeit Verantwortlichen, der Nachbarschaftshilfen sowie der Sozialdienste
- die schrittweise Beseitigung von Mobilitätsbehinderungen an Wegen, Straßen, Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen
- einen "Kommunalplan für Behinderten- und Altenhilfe" für den Landkreis Starnberg
- die Zusammenarbeit mit Kommunen