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Jagdschein



Formulare

Zuständigkeit

Die Zuständigkeiten der Unteren Jagdbehörde sind im Bundesjagdgesetz, im Bayerischen Jagdgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt.

Die Untere Jagdbehörde hat die Aufgabe, die Wildhege, die zweckmäßige Gestaltung von Jagdbezirken, die Bedingungen zur Jagdpacht, die Abschussplanung und deren Kontrolle sowie die weidgerechte Jagddurchführung in ihrem Bereich durchzusetzen. Daneben erteilt sie die Jagdscheine und übt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften aus.

Die Anmeldung zur Jägerprüfung erfolgt beim

 

Amt für Landwirtschaft und Forsten Landshut

Schwimmschulstrasse 23

84034 Landshut

Telefon: 0871-96228-0

Telefon: 0871 96228-16  (Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde)

Fax: 0871 96228-22

E-Mail: poststelle@alf-la.bayern.de

E-Mail: jaegerpruefung@alf-la.bayern.de  (Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde)

Internet: www.alf-la.bayern.de/

Erläuterung

Der Jagdschein ist eine Urkunde, die dem Inhaber die bestandene Jägerprüfung sowie die erfolgte Entrichtung der Jagdscheingebühr bescheinigt und ihn damit unter Anderem zur Ausübung der Jagd berechtigt.

Zuständige Stelle

Gewerbe, Jagd, Gesundheit
Team 341

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77405
08151 148-11597
gewerbe@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/341

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr