Jagdschein
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Formulare
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeiten der Unteren Jagdbehörde sind im Bundesjagdgesetz, im Bayerischen Jagdgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt.
Die Untere Jagdbehörde hat die Aufgabe, die Wildhege, die zweckmäßige Gestaltung von Jagdbezirken, die Bedingungen zur Jagdpacht, die Abschussplanung und deren Kontrolle sowie die weidgerechte Jagddurchführung in ihrem Bereich durchzusetzen. Daneben erteilt sie die Jagdscheine und übt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften aus.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung erfolgt beim
Schwimmschulstrasse 23
84034 Landshut
Telefon: 0871-96228-0
Telefon: 0871 96228-16
(Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde)
Fax: 0871 96228-22
E-Mail: poststelle@alf-la.bayern.de
E-Mail: jaegerpruefung@alf-la.bayern.de
(Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde)
Internet: www.alf-la.bayern.de/
Erläuterung
Der Jagdschein ist eine Urkunde, die dem Inhaber die bestandene Jägerprüfung sowie die erfolgte Entrichtung der Jagdscheingebühr bescheinigt und ihn damit unter Anderem zur Ausübung der Jagd berechtigt.