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Landschaftspflege, Artenschutz und Artenhilfsmaßnahmen



Der Landkreis Starnberg weist im Vergleich zu anderen Landkreisen in Bayern ein überdurchschnittlich vielfältiges und reichhaltiges Naturraumpotential auf.
Es finden sich 2073 amtlich kartierte Biotope mit einer Gesamtfläche von 2.723 ha.
Die letzte Aktualisierung der Artenschutzkartierung (2005) weist in 37.170 Fundmeldungen 2906 Tier- und Pflanzenarten nach. Davon sind 1.100 Arten in der Rote Liste Bayern und 774 in der Rote Liste Deutschlands gelistet – d.h. ca. 30% bis 50% unserer im Landkreis Starnberg heimischen Flora und Fauna ist mehr oder weniger stark gefährdet.

Davon wiederum werden 219 Tier- und Pflanzenarten (z.B. gelber Enzian, Frauenschuh, Flussseeschwalbe, Springfrosch u.v.a.) als überregional bis landesweit bedeutsam eingestuft, d.h. der Landkreis hat hier eine besondere Verantwortung für die Pflege- und den Fortbestand dieser Arten.

Zudem ist der Landkreis ist mit einem außerordentlich großräumigen Schutzgebietssystem ausgestattet und er hat zum Schutz und zur Pflege 274 ha ökologisch hochwertige Flächen aufgekauft.
Viele Biotope und Lebensräume bedürfen der kontinuierlichen Pflege. Einzelne Arten müssen durch gezielte Hilfsmaßnahmen unterstützt werden, wenn man ihr Aussterben oder Abwandern verhindern will. Hierzu wurden Pflege- und Entwicklungspläne, FFH- Managementpläne und Artenhilfskonzepte entwickelt, die es umzusetzen gilt. Um den erhöhten Anforderungen auch in der Zukunft gerecht zu werden, hat die Unteren Naturschutzbehörde ein Landschaftspflegekonzept erarbeitet, dass dem Interessierten hier zum Herunterladen zur Verfügung steht.

 Landschaftspflegekonzeption für den Landkreis Starnberg - LPK-STA 2010
[PDF, 1.7 MB]

 

Bewertung der Lebensraum- und Punktkartierungen (ABSP 2007)

Abbildung: Bewertung der Lebensraum- und Punktkartierungen (ABSP 2007)

Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/501

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