Eingriffsregelung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Wird etwa durch den Bau einer Straße ein Biotop zerstört oder beeinträchtigt, muss zum Ausgleich an anderer Stelle eine Ausgleichsfläche angelegt und entwickelt werden. Eine Ausgleichsmaßnahme ist eine aktive Maßnahme über einen gewissen Zeitraum hinweg zur ökologischen Aufwertung einer Grundfläche. Die Berücksichtigung der Eingriffregelung sollte bereits im Planungsprozess statt zu finden. Zu den Genehmigungsunterlagen sollte eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, sowie eine Darstellung der zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen beigefügt werden. Eine fachliche Abstimmung mit Unteren Naturschutzbehörde wird empfohlen. Für die Bauleitplanung gelten besondere Vorschriften.