Schutzgebiete
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
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Allgemeines zu Schutzgebieten
Zu der Ausweisung, Pflege und Betreuung von Schutzgebieten erhalten Sie hier nähere Informationen.
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Bedeutsame Gebiete
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Inhalte der Schutzgebietsverordnungen
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Landschaftsschutzgebiete
An dieser Stelle befinden sich die Verordnungen zu den sechs Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Starnberg.
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Natura 2000
Hierbei handelt es sich um ein Europäisches Schutzgebietssystem, z. B. Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet).
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile
Hier erhalten Sie Auskunft über die zahlreichen Naturdenkmäler im Landkreis.
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Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen Landschaft und Natur einen besonderen Schutz benötigen.
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Sonstige Verordnungen
Weitere Verordnungstexte können an dieser Stelle abgerufen werden.