Naturschutzgebiete
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutzes bedürfen, können als Naturschutzgebiete (NSG) festgesetzt werden. Zum Beispiel, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen.
Da Schutz allein oftmals zur Erhaltung dieser wertvollen Landschaftsbestandteile nicht ausreicht, werden hierfür auch Pflege- und Entwicklungskonzepte erstellt.
Naturschutzgebiete werden von der Regierung von Oberbayern durch eine eigene Verordnung erlassen.
Generell gilt in Naturschutzgebieten ein Veränderungsverbot. Im Allgemeinen ist in Naturschutzgebieten folgendes verboten:
- Reiten
- Lagern
- Baden
- Boot fahren
- Pflanzen und Tiere entnehmen
- Wege verlassen usw.
Verstöße gegen diese Regeln werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.
Naturschutzgebiete im Landkreis: