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Wassergefährdende Stoffe



Chemikalien (Stoffe und Stoffgruppen), die bei ihrer Herstellung, während oder nach ihrer Lagerung und/ oder Anwendung in die Umwelt gelangen, können Lebewesen, insbesondere den Menschen, gefährden oder schädigen. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit werden Chemikalien auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht und eingestuft. Ein wichtiges Kriterium ist die Einstufung nach ihrer Wassergefährdung (Wassergefährdungsklassen - WGK - 1 bis 3).

Wassergefährdend können feste, flüssig und gasförmige Stoffe sein, insbesondere

  • Säuren, Laugen  
  • Alkalimetalle, Siliciumlegierungen mit über 30 von Hundert Silicium, metallorganische Verbindungen, Halogene, Säurehalogene, Metallcarbonyle und Beizsalze  
  • Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte  
  • flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester, halogen-, stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen  
  • Gifte

die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften müssen ebenfalls so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass der bestmögliche Schutz des Gewässers gewährleistet ist.

Den Vollzug der Regelungen zum Umgang und der Lagerung dieser wassergefährdenden Stoffe überwacht im Landkreis Starnberg das Landratsamt.

Verwaltungsdienstleistungen im BayernPortal (Bayerischer Behördenwegweiser):

http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/19552852583

 

Heizölverbraucheranlagen:

Infoblatt_Hinweise für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen
[PDF, 56 kB]

Anzeige über die Inbetriebnahme / wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Heizölverbraucheranlage gemäß § 40 AwSV
[PDF, 121 kB » Formulardaten und Datenschutz]

Zuständige Stelle

Wasserrecht
Team 502

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