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Nahverkehrsplan des Landkreises Starnberg

Der Nahverkehrsplan wurde am 31.3.2020 im Kreistag beschlossen und bildet die Leitlinie zur Fortentwicklung des ÖPNVs im Landkreis. Er wurde Mithilfe der Gemeinden in diesem Umfang entwickelt, und bildet die Basis für einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Ausbau der Mobilität für unsere Landkreisbürger*innen.

Der NVP beinhaltet ein Haltestellenkataster für alle Gemeinden, in dem die Haltestellen nach A/B/C kategorisiert und nach 1/2/3 priorisiert wurden. Die Priorisierung bildet die Grundlage für die Gemeinden zum barrierefreien Ausbau und der Ausstattung der Haltestellen. Die Kategorisierung spiegelt die verkehrliche Bedeutung der Haltestelle wieder, die auf Basis von Frequenzen, Verknüpfungsfunktionen und Regionalität ermittelt wurden. C stellt hierbei eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung dar, B eine mittlerer und Kategorie A sind alle Haltestellen, die nicht unter B und C fallen.

 

Nachfolgend können Sie sich den Nahverkehrsplan und die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung herunterladen:

Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsmarketing@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr