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Alltagsradroutennetz

Alltagsradroutennetz im Landkreis Starnberg

Der Landkreis Starnberg freut sich, jetzt ein geprüftes Alltagsradroutennetz zu haben und die notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen zu können.

Die Zeitschrift „oberland Alternativ“ berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe (3/2017) auf den Seiten 14 und 15 über dieses Projekt.

Zielkonzept

Zielkonzept Alltagsradroutennetz
Zielkonzept Alltagsroutennetz

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Abschlussbericht

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Bilder zur Beteiligungsveranstaltung im März 2016

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Ausgangssituation

Der Landkreis Starnberg fördert seit Jahren den Radverkehr und möchte dessen Anteil am Modal Split weiter erhöhen. Für das bestehende Radroutennetz des Landkreises Starnberg mit rund 485 km wurde im Jahr 2011 ein Wegweisungskataster nach den Grundsätzen der FGSV erstellt. Dieses freizeitorientierte Netz soll nun durch die Erstellung eines Alltagsradroutennetzes für den Landkreis Starnberg komplettiert werden.

Die Grundlage der Kriterien für die Alltagstauglichkeit bildete das Radverkehrshandbuch „Radlland Bayern“, das für Alltagsradwege auf die Verkehrssicherheit, die Umwegfreiheit, die soziale Sicherheit sowie das zügige Vorankommen als wesentliche Kriterien abstellt. Weitere Grundvoraussetzungen, wie die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus, die uneingeschränkte Befahrbarkeit sowie eine minimale Reisezeit, wurden durch den Arbeitskreis Radverkehr im Landkreis Starnberg formuliert, dem Vertreter der Kommunen, des ADFC-Kreisverbands sowie verschiedener ADFC-Ortsverbände angehören.

Hauptanforderungen

Für die Erstellung eines Alltagsradwegenetzes wurde ein Fachbüro beauftragt. Aufgabe des Fachbüros war es ein zielorientiertes Alltagsradroutennetz zu entwickeln, das die folgenden Hauptanforderungen berücksichtigt:

- Zusammenhang des Netzes,

- direkte Führung des Radverkehrs,

- Attraktivität der Radverkehrsinfrastruktur,

- Gewährleistung der Verkehrssicherheit und

- komfortabler Verkehrsfluss.

Entwickelt wurde ein Radverkehrsnetz, das in Haupt- und untergeordnete Verbindungen – entsprechend ihrer jeweiligen Bedeutung – gegliedert ist. Es umfasst das gesamte Kreisgebiet und schafft auch Anbindungen an die angrenzenden Landkreise. Vorhandene kommunale Radverkehrsnetze wurden in das übergeordnete Netz eingebunden. Ebenso wurde darauf geachtet, die neuesten Standards für die Radverkehrsführung anzuwenden. Dafür wurde das Alltagsradroutennetz auf Netzlücken und Mängel überprüft, der Handlungsbedarf zur Herstellung einer sicheren Radverkehrsführung aufgelistet und priorisiert. Diese Handlungsempfehlungen sowie die Priorisierung sollen den Baulastträgern einen Anhaltspunkt für die Fortentwicklung des Radverkehrs, insbesondere des Alltagsradverkehrs, geben. Gleichzeitig wurde für jeden festgestellten Mangel eine erste Grobkostenschätzung als Orientierung für die Baulastträger vorgenommen.

Netzkonzeption

Ausgehend von den landkreisweit wichtigen Quellen und Zielen des Radverkehrs wurde zunächst ein Wunschliniennetz erstellt. Dieses bildet die kreisweit relevanten Verbindungen zwischen den Siedlungsschwerpunkten, zu den Arbeitsgebieten (z. B. Gewerbegebiete) und zu den S-Bahnstationen als Übergangspunkte zum Öffentlichen Personennahverkehr als Luftlinien ab.

Dieses Wunschliniennetz wurde in einem zweiten Schritt auf das bestehende Straßen- und Wegenetz umgelegt und für jede Achse eine tatsächliche Route erarbeitet. Daraus entstand ein ca. 585 km umfassendes Prüfnetz, das von den Mitarbeitern des Fachbüros zur Mängelanalyse befahren wurde. Gleichzeitig wurden bei der Befahrung auch alternative Routen getestet und gegeneinander abgewogen sowie kleinere Änderungen im Routenverlauf vorgenommen. Das Ergebnis der Befahrung zeigt das Alltagsradroutennetz als Zielkonzept.

Beteiligung

Die Entwicklung des Alltagsradwegenetzes sowie die Beschreibung geeigneter Maßnahmen zur Herstellung einer sicheren Radverkehrsführung erfolgte unter enger Beteiligung mit den jeweiligen Baulastträgern, insbesondere

- den Kommunen des Landkreises,

- den Kreisgremien sowie Vertretern der Kreistagsfraktionen,

- dem Staatlichen Bauamt Weilheim, sowie

- den von den Planungen betroffenen staatlichen Stellen (u. a. Polizei, untere Verkehrsbehörde, untere Naturschutzbehörde) und

- den Vertretern von Interessensverbänden (u. a. ADFC-Kreisgruppe und ADFC-Ortsgruppen, Verkehrsclub Deutschland und Bund Naturschutz).

In zwei Beteiligungsveranstaltungen über die gesamte Dauer des Projekts hatten alle Akteure die Möglichkeit direkt Stellung zu nehmen, auf örtliche Besonderheiten hinzuweisen und eigene Vorschläge in das Verfahren einzubringen. Neben diesen umfänglichen Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Akteure hat der projektbegleitende Arbeitskreis mit Vertretern des Landratsamtes und des Fachbüros, einem Vertreter der Kommunen des Landkreises sowie eines Vertreters des ADFC das gesamte Projekt begleitet und insbesondere die Ergebnisse aus den vorgenannten Beteiligungsveranstaltungen nochmal intensiv diskutiert.

Umsetzung

Das fertige Konzept wurde im September/Oktober 2016 von den Kreisgremien (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, Kreisausschuss und Kreistag) einstimmig angenommen. Gleichzeitig hat der Landkreis Starnberg beschlossen, die ersten Maßnahmen in seiner Baulast bereits im nächsten Jahr umzusetzen. In einem weiteren Schritt wird der Landkreis Starnberg den jeweiligen Baulastträgern empfehlen, die zur Umsetzung des Alltagsradroutennetzes für den Landkreis Starnberg notwendigen Maßnahmen im Rahmen der jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit durchzuführen, zu fördern und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
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Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

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