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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Es besteht die Möglichkeit eine Dienstfahrerlaubnis (z. B. Polizei, Bundeswehr) umschreiben zu lassen.

Voraussetzung für diese Dienstleistung

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg

Benötigte Unterlagen

    • Antrag
      Der Antrag liegt auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde aus
    • Personlausweis/Reisepass
    • Biometrisches Lichtbild entsprechende den Bestimmungen der PassV (Mindestgröße 35x45mm ohne Kopfbedeckung)
    • Unterschift auf Unterschriftenblatt
    • Dienstfahrerlaubnis in Kopie
    • Nationale Fahrerlaubnis in Kopie

Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
Diese Nachweise sind nur erforderlich wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, D/DE gewerblich genutzt wird.
Ob der jeweilige Beruf die Qualifikation erfordert kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht beantworten, da diese nur für die Eintragung der Schlüsselzahl zuständig ist.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (Bag)


Zusätzliche Unterlagen bei Anträgen für die Klasse C und D


Gebühr

24,- €

Formulare

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr