2. Kauf des Grundstückes
-
40V FL
Fachbereich 40 Bauwesen - Verwaltung - Technik
Fachbereichsleiterin Verwaltung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77303
Fax: 08151 148-531
Zimmer: OG.287
-
Zuständige Stelle im Landratsamt:
Bauwesen - Verwaltung - Technik
Fachbereich 40
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77450
Fax: 08151 148-531
E-Mail: bauwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/40
Zimmer: 283
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Für diejenigen, die ganz am Anfang stehen nachfolgend einige gutgemeinte Tipps zum Grundstückskauf.
- Das angebotene Grundstück auf Tauglichkeit hinsichtlich angestrebter Nutzung untersuchen. Störende Einflüsse (Immissionen durch Straßenverkehr und gewerbliche Betriebe etc.) feststellen.
- Baugrundverhältnisse beim Verkäufer erfragen. Helfen können diesbezüglich auch die Auskünfte vom Nachbarn.
- Vor dem Kauf eines Grundstücks auf der jeweiligen Gemeinde und im Landratsamt Erkundigungen einholen. Erfragen, ob es hinsichtlich der angestrebten Bebauung bauplanungsrechtliche Probleme geben kann.
- Sofern die Möglichkeit einer Bebauung unsicher ist, (insbesondere am Ortsrand, in “Splittersiedlungen” etc.) in Abstimmung mit dem Eigentümer Antrag auf Vorbescheid oder Voranfrage bei der Gemeinde stellen.
- Bei Kauf von bestehenden Gebäuden generell die alten Baugenehmigungsunterlagen vom Verkäufer anfordern. Genehmigte Bauvorlagen hinsichtlich des Bestandes erleichtern und beschleunigen die technische und rechtliche Prüfung bei angestrebten Erweiterungen und Nutzungsänderungen.
- Vorsicht, bei angebotenen Grundstücken oder Grundstücksteilen im Außenbereich. Die oftmals propagierte Bauerwartung entpuppt sich oftmals als frommer Wunsch fernab jeglicher Realität. In jedem Fall ist eine genaue Recherche bei den beteiligten Behörden angeraten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
- “Schnäppchen” genau prüfen und hinterfragen, warum das Grundstück günstig angeboten wird. Orientierungshilfe und eine Marktübersicht hinsichtlich unbebauten Baulandpreisen bietet Ihnen die landkreisweite Richtwerteliste des Gutachterausschusses.
- Finanzierung des Grundstücks im Zweifel durch Hausbank oder Bausparkasse durchchecken lassen.
- Aufgrund der immer größeren Verantwortung des Bauherrn für die Einhaltung von baurechtlichen Vorschriften sollte generell so früh wie möglich auf kompetente Fach- und Rechtsberatung zurückgegriffen werden.