Seiteninhalt
Presseinformation vom 12.10.2022:

Corona

Kontaktaufnahme zu Corona-Infizierten nur eingeschränkt möglich


Die Anzahl der Indexfälle steigt aktuell wieder erheblich an. Derzeit sind es täglich mehrere hundert Meldungen. Auch Teile des Ermittlerteams des Gesundheitsamtes sind von einer Erkrankung betroffen. Es ist deshalb nicht mehr möglich alle Corona-Infizierten zu kontaktieren. Das Gesundheitsamt muss daher eine Priorisierung vornehmen und sich u.a. auf Einrichtungen mit vulnerablen Personen konzentrieren. Nur nachrangig können Indexfälle telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Alle anderen Personen bittet das Landratsamt sich selbst über die Quarantäneregelungen zu informieren und sich ggf. in häusliche Isolation zu begeben. Informationen dazu gibt es unter www.lk-starnberg.de/InfoCoronafallKontaktperson.

Wegen der enorm steigenden Zahlen kann das Gesundheitsamt infizierte Personen nur eingeschränkt kontaktieren und häusliche Isolation nicht mehr in allen Fällen anordnen. Eine Nachbearbeitung findet nicht statt. Das heißt, es kann auch dazu kommen, dass jemand trotz eines positiven Corona-Tests überhaupt nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert wird. Umso wichtiger ist es daher, dass sich jeder eigenverantwortlich in häusliche Isolation begibt und sich entsprechend den aktuellen Vorgaben dort aufhält. Wie lange die eingeschränkte Kontaktaufnahme stattfindet, hängt von der weiteren Entwicklung der Fallzahlen ab.

Allgemein gilt ab sofort: Alle Personen, die positiv getestet wurden – mittels PCR-Test oder Schnelltest, der von einer medizinischen Fachkraft oder einer geschulten Person durchgeführt wurde – müssen sich unverzüglich in häusliche Isolation begeben, auch wenn das Gesundheitsamt keinen Kontakt zu diesen aufgenommen hat. Die häusliche Isolation beginnt umgehend mit Mitteilung des Testergebnisses. Für bestätigte Fälle dauert die häusliche Isolation mindestens fünf Tage (Tag 1 ist der Tag nach der Testung). Die Isolation endet frühestens nach Ablauf der fünf Tage nach dem positiven Corona-Test und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen. Im Falle eines positiven Selbsttests sollte umgehend beim Hausarzt ein qualifizierter Test – beispielsweise ein PCR-Test – zur Bestätigung des Selbsttests durchgeführt werden. Sollte auch dieser Test positiv sein, ist wie oben dargestellt zu verfahren.

Davon zu trennen sind die Meldungen an das RKI. Indexfälle, die im Gesundheitsamt eingehen, können zuverlässig an das RKI gemeldet werden. 

 



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr