Intensive Begleitung der unangemeldeten Montagsversammlungen
Am kommenden Montag werden aller Voraussicht nach wieder unangemeldete Versammlungen in Bezug auf die Coronamaßnahmen stattfinden. Gerade weil solche Versammlungen aktuell und systematisch entgegen der Pflicht aus dem Versammlungsrecht nicht angemeldet werden, legt die Polizei auf Bitte der Versammlungsbehörde erneut besonderes Augenmerk auf die Feststellung von Leitern und Organisatoren. Auch wird die Polizei verstärkt auf die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen achten. „Die Einhaltung von Regeln des Versammlungsrechts und des Infektionsschutzes sind Maßgaben für sichere und demokratische Versammlungen. Die Anmeldung einer Versammlung ist dabei die einfachste Grundregel bei geplanten Versammlungen, die es einzuhalten gilt“, so Landrat Stefan Frey.
Die Infektionszahlen steigen weiter, eine Entspannung ist derzeit nicht in Sicht. „Nach dem die Versammlungen nicht angezeigt sind und damit im Vorfeld kein Versammlungsleiter bekannt ist, können wir leider auch keinerlei Absprachen treffen. Genau das muss aber gewährleistet sein. Denn die Versammlungsleitung hat die Aufgabe für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und die Polizei bei der Einhaltung der Regelungen zu unterstützen. Das ist auch der Grund für die vom Versammlungsrecht vorgegebene Versammlungsanzeige. Nicht mehr und nicht weniger“, erklärt Frey die Situation. Die Versammlungsbehörde hat die Polizei deshalb gebeten, in der bewährten Weise aktiv darauf hinweisen, wenn es sich um eine nicht angemeldete Versammlung handelt. Wer als Veranstalter bzw. Organisator einer unangemeldeten Versammlung auftritt, muss mit einem Bußgeld nach dem Bayerischen Versammlungsrecht rechnen. Die Feststellung von möglichen Versammlungsleitern und die eventuelle Aufnahme der Personalien wird besonders im Fokus stehen. Die Polizei wird aktiv vor Ort auf die Einhaltung der Vorschriften des Versammlungsrechts und der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung achten.
„Ordnungsgemäß angezeigte Versammlungen dürfen stattfinden. Sie müssen friedlich bleiben und den Infektionsschutz beachten. Frey: „Darauf werde ich auch künftig achten, das ist unsere Aufgabe als staatliche Versammlungsbehörde. Nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz ist für geplante und organsisierte Versammlungen eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzurechnen sind.