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Presseinformation vom 03.03.2022:

Ukraine

Änderung im Registrierungsprozess für ankommende Kriegsflüchtlinge


Der Registrierungsprozess für ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hat sich vereinfacht. Wer privat bei Verwandten, Bekannten oder Freunden im Landkreis Starnberg unterkommt, kann jetzt direkt im Landratsamt registriert werden. Für den Erstkontakt ist dabei eine E-Mail an auslaenderwesen@lra-starnberg.de ausreichend. In der E-Mail sind die persönlichen Daten (Vorname, Familienname, Geburtsdatum und vorübergehender Unterbringungsort) zu nennen. Die Ausländerbehörde prüft, ob im Einzelfall für die Registrierung ein Vorsprachetermin erforderlich ist. Den ankommenden Kriegsflüchtlingen wird empfohlen, zeitgleich mit der Registrierung den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu stellen. Der Antrag kann unter https://www.lk-starnberg.de/ukraine_antrag_aufenthaltserlaubnis abgerufen werden.

Neu ankommende ukrainische Flüchtlinge, die noch keine Unterkunftsmöglichkeit haben, sollen sich weiterhin an das rund um die Uhr geöffnete Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) wenden. Dort erfolgt zuerst eine Registrierung und bei Bedarf – also wenn sie nicht privat bei Verwandten, Bekannten oder Freunden unterkommen, erfolgt eine Aufnahme in das Unterbringungssystem in Oberbayern. 

 



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

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82319 Starnberg

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08151 148-11160
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DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

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