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Aufbrauchfristen für MVV-Fahrkarten

Noch bis zum 31. März 2022 können Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, die vor dem Fahrplan- und Tarifwechsel am 12. Dezember 2021 erworben wurden, im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) aufgebraucht werden.

Darunter zählen sämtliche Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, wie Einzelfahrkarten, Streifenkarten und Tageskarten. Während die Gültigkeit von Fahrkarten in Papierform lediglich bis zum 31. März anhält, verfällt das Guthaben von Online-Streifenkarten (HandyTicket) nicht, das heißt es kann auch nach dieser Frist noch verwendet werden.

Nach Ablauf der Aufbrauchfrist besteht die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit, Tickets des Zonen- und Kurzstreckentarifs mit Preisangabe in Euro gegen Aufzahlung zum neuen Preis umzutauschen oder gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von 2,00 Euro je Vorgang erstatten zu lassen.

Bezüglich der IsarCard-Wochenkarten und -Monatskarten erfolgte die Preisanpassung bereits zum 12. Dezember 2021. Die Umstellung der Wochenkarten der Ausbildungstarife griff ab dem 13. Dezember 2021. Für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlung gelten die neuen Preise seit dem 1. Januar 2022. Abonnements mit jährlicher Zahlung gelten ohne Zahlung eines Aufpreises bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter.

Umtausch und Erstattung ist an den Kundencentern des MVG und der S-Bahn München möglich.

Weitere Informationen zu den Aufbrauchfristen erhalten Sie auf der Website des MVV.


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