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Presseinformation vom 23.12.2020:

Impfzentrum Landkreis Starnberg

Einsatzbereit und für den Impfstart gerüstet


Die Impfungen gegen das Coronavirus beginnen bayernweit am 27. Dezember. Das hat die bayerische Staatsregierung in Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen Ländern beschlossen. Der Landkreis Starnberg hat dafür mit dem Bayerischen Rote Kreuz, Kreisverband Starnberg als Betreiber, ein Impfzentrum in Gauting, auf dem Gelände der Asklepios-Klinik eingerichtet. Landrat Stefan Frey und Jan Lang (Kreisgeschäftsführer BRK Starnberg) stellten das Impfzentrum heute den Pressevertretern vor. Der Impfstart erfolgt mit mobilen Impfteams in Alten- und Pflegeheimen.

Am 11. November wurden die Landkreise darüber informiert, dass mindestens ein Impfzentrum in jedem Landkreis einzurichten ist. Der Landkreis hat sich dazu entschlossen, das Impfzentrum von einem externen Dienstleister betreiben zu lassen, damit sämtliche Leistungen optimal koordiniert aus einer Hand erfolgen. Am 15. Dezember wurde das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Starnberg, mit dem Betrieb des Impfzentrums sowie der Bereitstellung von mobilen Impfteams beauftragt. Jan Lang: „Ein ganzes Heer an hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern des BRK hat die letzten Tage mit Feuereifer fast rund um die Uhr gearbeitet. Jetzt stehen wir in den Startlöchern. Wenn der Impfstoff bei uns eintrifft, können wir loslegen. Mit dem Betrieb des Impfzentrums möchten wir den Menschen ihre Sorgen und Fragen zur Impfung nehmen. Wir möchten dazu beitragen, dass wir gemeinsam unser altes gewohntes Leben wieder bekommen.“

Nachdem feststeht, dass der Impfstoff in der Anfangsphase nur in kleinen Mengen zur Verfügung steht, hat die Bundesregierung, die den Impfstoff zentral beschafft, eine klare Priorisierung beschlossen, wer zuerst geimpft werden darf. Die bayerische Staatsregierung hat entschieden, diese Empfehlung umzusetzen.

Jeder zweite coronabedingte Todesfall in Deutschland wird gegenwärtig bei den über 80-Jährigen verzeichnet. Diese leben sehr häufig in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes hat daher die höchste Priorität insbesondere für die Bewohner sowie das Personal der Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Fachpersonal in den Kliniken gesetzt. Zum Impfstart am 27. Dezember erhält der Landkreis Starnberg 100 Impfdosen. Diese kommen durch mobile Impfteams in den Senioren- und Pflegeheimen wie auch nach und nach in den Akutkliniken des Landkreises zum Einsatz. In den kommenden Tagen und Wochen wird die Zahl der Impfdosen pro Landkreis nach und nach anwachsen.

Landrat Stefan Frey erklärt: „Zu Beginn der Impfaktion liegt der Aufgabenschwerpunkt des Impfzentrums ganz klar bei den Mobilen Impfteams. Wenn in den kommenden Wochen mehr Impfstoff zur Verfügung steht, erweitern wir schrittweise das Impfangebot an den weiteren Personenkreis mit höchster Priorisierung. Sobald das der Fall ist, werden die über 80-Jährigen rechtzeitig mit einem Einladungsschreiben über die Möglichkeiten der Terminvereinbarung informiert.“

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die breite Bevölkerung insbesondere in der Anfangszeit der Impfungen nicht eigeninitiativ im Impfzentrum um eine Impfung bemühen muss. Sobald genügend Impfstoff vorhanden ist, werden die Möglichkeiten der Terminvereinbarung zur Impfung bekannt gegeben. Über den Stand der Impfungen und über die Personenkreise, an die sich das Impfangebot jeweils richtet, wird laufend öffentlich informiert werden. Informationen erhält man auch unter https://www.brk-starnberg.de/impfzentrum.

Dr. med. Richard Aulehner, Ärztlicher Leiter Impfzentrum, erklärt, wie die Impfungen im Impfzentrum ablaufen werden: „Vor der Impfung findet ein persönliches ärztliches Impfgespräch statt, bei dem insbesondere der Gesundheitszustand besprochen und individuell über die Impfung informiert wird. Diese Aufklärung ist wichtig. Mir ist es wichtig, weil wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen müssen. Aber ich sage es ganz ehrlich: Die Impfung ist für mich eine einmalige Chance. Die sollten wir nutzen, damit wieder Normalität einkehrt. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung erfolgt die Impfung. Die Schutzimpfung wird in den Impfpass eingetragen. 21 Tage nach der ersten Impfung ist eine zweite Impfung notwendig, um den vollen Immunschutz zu erhalten. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch geimpfte Personen die Infektionsschutzmaßnahmen einhalten müssen. Auch wenn man sich nach einer Impfung in der Regel nicht mehr selbst mit COVID 19 infizieren kann, gilt es, andere zu schützen.“

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt wichtige Informationen zur Impfung unter www.coronaimpfung.bayern.de zur Verfügung. 

 



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