Bayerische Ehrenamtskarte
Innovationspreis Ehrenamt 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Jahr 2020 zum dritten Mal den Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt verleiht. Mit diesem Preis werden innovative Ideen und Projekte in allen Bereichen des Bürgerschaftlichen Engagements ausgezeichnet. Der Preis steht unter dem Motto „Ehrenamt ist nachhaltig! — Ehrenamt gestaltet unsere Zukunft!". Die Bewerbungsphase läuft bis 13. Oktober 2019. Die Preisträger werden bei einem Festakt im Frühjahr 2020 in München ausgezeichnet.
Die näheren Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer.
Neuauflage der Broschüre »Wir machen mit!«, Stand März 2019:
Neuer Internetauftritt der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt
Unter www.ehrenamtsbeauftragte.bayern.de können Informationen rund um das Ehrenamt abgerufen werden.
App für mobile Endgeräte
Ab sofort können Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte auch mobil über eine App die damit verbundenen Vergünstigungen finden.
Die App ist geeignet für Smartphone und Tablet. Sie kann kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store heruntergeladen werden.
JETZT BEI Google Play: “Ehrenamtskarte Bayern“
oder
im Apple App Store: “Ehrenamtskarte Bayern“
Vorteile der Ehrenamtskarte:
Ehrenamtliches Engagement ist für den Landkreis Starnberg, die Stadt Starnberg und die Gemeinden im Landkreis von unschätzbarem Wert. Rund die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger sind mit Ausdauer und Verlässlichkeit für Andere unentgeltlich tätig.
Ohne dieses Engagement würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Dafür haben sich die Ehrenamtlichen Dank und Anerkennung mehr als verdient. Die Wertschätzung der Freiwilligenarbeit wird nun durch die Bayerische Ehrenamtskarte ergänzt.
Die Karteninhaber erhalten mit der Vorteilskarte Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft (sog. Akzeptanzstellen).
Dabei können nicht nur die Vergünstigungen aus dem Landkreis Starnberg in Anspruch genommen werden, sondern auch die Angebote aus allen anderen teilnehmenden Bayerischen Landkreisen genutzt werden.
Gefördert und unterstützt wird die Ehrenamtskarte vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.