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Erholungsgebiete im Landkreis Starnberg



Erholungsgebiete sind Flächen, die der Erholung der Allgemeinheit dienen.

Im Landkreis Starnberg gibt es folgende Erholungsgebiete:

  1. Kempfenhausen (Percha) - 7,4 ha
  2. Oberndorf (Wörthsee) - 10,6 ha
  3. Pilsensee-Ost (Seefeld) - 1,5 ha
  4. Wartaweil (Andechs) - 2,0 ha
  5. Rieder Wald (hat nur kleine Badefläche – eher zum Wandern geeignet) - 16,4 ha

Die Betreuung der Erholungsgebiete erfolgt durch einen Mitarbeiter des Landkreises, der personell bei der Unteren Naturschutzbehörde angesiedelt ist. Die Benutzung dieser Erholungsgebiete wird durch Kreissatzung geregelt.

Gebührensatzung des Landkreises Starnberg über die Benutzung der Parkplätze in den Erholungsgebieten Kempfenhausen in der Stadt Starnberg und Oberndorf in der Gemeinde Inning a. A.

Änderung der Gebührensatzung

Satzung über die Benutzung der Erholungsgebiete, Kempfenhausen, Oberndorf, Rieder Wald, Pilsensee - Ost und Wartaweil

 

 

Erlaubt ist in den Erholungsgebieten

  • sich dort aufhalten
  • Baden
  • alles was nicht gegen die Verbote verstößt

Verboten ist

  • in den Erholungsgebieten Kraftfahrzeuge benutzen
  • die Grünanlagen und die Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder sonst zu verändern
  • mit harten Bällen (z. B. Lederbällen) außerhalb ausdrücklich für diesen Zweck zugelassener Flächen zu spielen
  • andere Besucher, insbesondere durch den Betrieb von Rundfunk- und Tonbandgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumenten oder durch sonstigen Lärm, zu belästigen
  • offene Feuerstellen zu errichten
  • zu nächtigen oder zu Zelten
  • während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) Tiere mitzubringen
  • Waren aller Art zu vertreiben

Ausnahmen hierzu bedürfen der Genehmigung des Landratsamtes.

Ordnungswidrigkeiten

Wer gegen die Verbote verstößt kann mit Bußgeld belegt werden.

Das Mitbringen von Hunden wird in der Regel mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet.

Parken

Die Erholungsgebiete Kempfenhausen und Oberndorf haben gebührenpflichtige Parkplätze. Parkscheine für PKW kosten derzeit 4 Euro pro Tag. Für Motorräder täglich 3 Euro.

Fütterungs- und Tierverbot

Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77464
08151 148-11464
naturschutz@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr