4.1 Merkzeichen im Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Menschen
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
B
Ständige Begleitung ist notwendig
G
Erhebliche Gehbehinderung. Wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
aG
Außergewöhnliche Gehbehinderung im Sinne von § 6 Abs. 1. Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes oder entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
H
Hilflos im Sinne des § 33b Einkommensteuergesetz oder entsprechender Vorschriften
Bl
Blind oder erheblich sehbehindert
RF
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach landesrechtlichen Bestimmungen sind gegeben.
Gl
Der behinderte Mensch ist gehörlos.
1.Kl
Die im Verkehr mit Eisenbahnen tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse sind erfüllt.
Zugehörigkeit zu Sondergruppen:
VB
Versorgungsberechtigter wegen Kriegsbeschädigung:
EB
Entschädigungsberechtigter durch NS-Verfolgung
Nähere Auskünfte erteilt das
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Sozialwesen
221 TL
Team 221 Soziale Hilfen
Teamleiter
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-224
Fax: 08151 148-539
E-Mail: michael.kroeck@LRA-starnberg.de
Raum: 232
oder die Stadt Starnberg
und die Gemeinden (siehe 10.1).