Ortskundeprüfung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In der Bundesrepublik Deutschland muss zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde oder nach Landesrecht bestimmte Stelle) eine Ortskundeprüfung zum Nachweis der Ortskenntnisse abgelegt werden (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV-).
Der Proband hat sich bis spätestens 3 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Landratsamt Starnberg, Tel.-Nr. 08151 148-327 anzumelden.
Zum Prüfungstermin sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausweis
- Führerschein
- Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühren (Einzahlungsbeleg der Kreiskasse reicht aus)
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei schriftlicher Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Sie für Ihren Wunschtermin angemeldet wurden.
Die nächsten Prüfungstermine:
Anmeldung erforderlich unter 08151 148-327 bis spätestens 3 Tage vor dem Prüfungstermin
» weitere Informationen zum Thema:
Verkehr mit Taxen und Mietwagen
nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV