Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
über dieses Formular ...
- Formblatt-Nr.: form00493
- Format: PDF
- Dateigröße: 75 kB
- Anwendungsbereich: Auszufüllen von Antragstellern, die bereits Inhaber einer Taxikonzession oder Mietwagengenehmigung im Landkreis Starnberg sind oder waren.
- letzte Aktualisierung: 03.08.2022
Zuständige Stelle
Fachbereich 30
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77424
Fax: 08151 148-11424
E-Mail: verkehrswesen@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.
Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner
Ansprechpartner
-
301.4 SB
Fachbereich 30 Verkehrswesen
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77412
Fax: 08151 148-11412
E-Mail: verkehrswesen@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.150
Fachliche Informationen
-
Zu diesem Formular gibt es folgende Seite mit weiteren Informationen:
Verkehr mit Taxen und Mietwagen (Taxikonzession)
Benutzerhinweise
Technische Störungen
Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Web-Service
Stabsfunktion 1.4
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77815
(Web-Service Zentrale)
Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kols
Internet: https://www.lk-starnberg.de/
Datenschutzhinweise
- Für die Datenerhebung und Datenverarbeitung gelten grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzhinweise des Landratsamtes Starnberg.
- Einzelheiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung werden nachfolgend beschrieben.
- Bei weiteren inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich:
Verkehrswesen
Fachbereich 30
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77424
Fax: 08151 148-11424
E-Mail: verkehrswesen@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit folgender Verwaltungsdienstleistung: Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-770
Fax: 08151 148-11292
E-Mail: info@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg
1.7 SF
Stabsfunktion 1.7
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77225
Fax: 08151 148-11292
E-Mail: info@lra-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Zimmer: EG.212
Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Im Bayernportal werden die Verwaltungs-Dienstleistungen und Datenverarbeitungen der Landratsämter in Bayern ausführlich mit Rechtsgrundlagen beschrieben.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie auf der Internetseite der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns abrufen.
Für dieses Formular liegen derzeit keine weiteren Angaben zur Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten vor.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Starnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Starnberg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Fachbereich 30
Strandbadstraße 2
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Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
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Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
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