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Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz

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über dieses Formular ...

  • Formblatt-Nr.: form00493
  • Format: PDF
  • Dateigröße: 75 kB
  • Anwendungsbereich: Auszufüllen von Antragstellern, die bereits Inhaber einer Taxikonzession oder Mietwagengenehmigung im Landkreis Starnberg sind oder waren.
  • letzte Aktualisierung: 03.08.2022

Zuständige Stelle

Verkehrswesen

Fachbereich 30

Strandbadstraße 2

82319  Starnberg

Telefon: 08151 148-77424

Fax: 08151 148-11424

E-Mail: verkehrswesen@LRA-starnberg.de

De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/30


Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner


Ansprechpartner

Fachliche Informationen

Benutzerhinweise

Technische Störungen

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:

Web-Service

Stabsfunktion 1.4

Strandbadstraße 2

82319  Starnberg

Telefon: 08151 148-77815  (Web-Service Zentrale)

Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kols

Internet: https://www.lk-starnberg.de/


Datenschutzhinweise

 

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit folgender Verwaltungsdienstleistung: Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2

82319  Starnberg

Telefon: 08151 148-770

Fax: 08151 148-11292

E-Mail: info@LRA-starnberg.de

De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/


Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg

1.7 SF

Stabsfunktion 1.7

Strandbadstraße 2

82319  Starnberg

Telefon: 08151 148-77225

Fax: 08151 148-11292

E-Mail: info@lra-starnberg.de

De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Zimmer: EG.212

Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB


 


Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Im Bayernportal werden die Verwaltungs-Dienstleistungen und Datenverarbeitungen der Landratsämter in Bayern ausführlich mit Rechtsgrundlagen beschrieben.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie auf der Internetseite der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns abrufen.

Für dieses Formular liegen derzeit keine weiteren Angaben zur Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten vor.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Starnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Starnberg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.


Zuständige Stelle

Verkehrswesen
Fachbereich 30

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77424
08151 148-11424
verkehrswesen@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

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