Schülerbeförderung
Ende der Antragsfrist für Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der 11. Klasse
Für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe kann noch bis zum 31. Oktober 2023 die Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2022/23 beim Landratsamt beantragt werden.
Einen Antrag auf Kostenerstattung können Eltern von Schüler an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform), Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen stellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 490 Euro im Schuljahr übersteigen.
Der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten ist bei den Schulen oder online unter www.lk-starnberg.de/SchuelerFahrkostenerstattung verfügbar. Weitere Auskünfte sind telefonisch unter 08151 148-77587 und -77558 erhältlich.