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Presseinformation vom 06.12.2023:

Landratsamt und Tierheim appellieren:

Stopp dem illegalen Welpenhandel!


Ein aktueller Fall von illegalem Welpenhandel veranlassen Veterinäramt und Tierheim zu dem Aufruf: Stopp dem illegalen Welpenhandel! Gerade vor Weihnachten stehen Tiere häufig ganz oben auf der Wunschliste. „Finger weg von illegalen Tiergeschäften. Das ist nicht nur verboten, die Tiere leiden auch enorm unter den schlechten Aufzucht und Transportbedingungen“, erklärt die Leiterin des Veterinäramts Dr. Susanne Stöckl. Und häufig wird es im Nachhinein auch noch ungemein teuer. „Wir stellen dem Tierhalter alle aufkommenden Kosten in Rechnung. Da können leicht fünfstellige Beträge zusammenkommen. Der vermeintlich günstige Kauf geht also nicht auf“, mahnt Landrat Stefan Frey. „Informieren Sie sich also vor einem Kauf ausführlich und kaufen Sie auf keinen Fall im Internet oder über Social Media-Kanäle. Am besten kommen Sie einfach zu uns ins Tierheim. Hier warten derzeit unter anderem 20 Hunde, 32 Katzen und 21 Kleintiere, wie beispielsweise Hasen auf ein neues Zuhause“, so die 2. Vorsitzende des Starnberger Tierschutzvereins Anja Corbero.

Vor Weihnachten spielen viele mit dem Gedanken einen „günstigen“ Welpen zu erwerben. Ausführliche Information vor dem Kauf ist dabei das A und O. Es wird dringend davon abgeraten, Welpen aus dem Internet oder über die Sozialen Medien zu kaufen. Leider ist das Auffinden von illegal gehandelten Welpen kein Ausnahmefall mehr an den bayerischen Veterinärämtern. Meist kommen die Tiere aus dem Ausland, werden viel zu früh vom Muttertier getrennt, müssen lange Transportwege zurücklegen und sind derart geschwächt, dass sie spätestens ein paar Tage nach der Ankunft im Landkreis schwer erkranken. Diese Transporte sind tierschutzwidrig, führen zu unnötigem Tierleid und ziehen weitere tierseuchenrechtliche Konsequenzen nach sich. Gerade eine Tollwuterkrankung ist eine beim Menschen tödlich verlaufende Viruserkrankung. Daher gelten hohe Maßstäbe und Anforderungen an die Einfuhr von Tieren nicht nur zum Schutz der Tierpopulation, sondern auch zum Schutz der Bevölkerung. Allein aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, Jungtiere ohne ausreichenden Tollwutimpfschutz aus dem Ausland zu Hause aufzunehmen.

Werden Jungtiere ohne entsprechende Voraussetzungen vom Veterinäramt aufgegriffen, werden sie unter amtliche Quarantäne gestellt bis die Einreise-bestimmungen nach Deutschland erfüllt sind. Hierzu werden die Tiere in der Regel in der Quarantänestation des Tierheims Starnberg untergebracht. Die Kosten für die Unterbringung sowie alle anfallenden Tierarztkosten sind vollumfänglich vom Tierhalter zu bezahlen. Ein Beispiel aus dem Veterinäramt zeigt, dass die Kosten für drei Jungtiere über 10.000 Euro betragen können. Hierbei handelt es sich nicht um einen Einzelfall, sondern es sind Mindestkosten mit denen der Tierhalter rechnen und diese bezahlen muss.

Besteht der Wunsch sich ein Haustier anzuschaffen, ist es daher wichtig, sich vorher intensiv mit der Tierart, deren tierschutzrechtlichen Ansprüche an die Haltung und an den Tierhalter sowie die anfallenden laufenden Kosten, zu befassen. Es wird geraten, den Welpen aus einer lokal verorteten Zucht oder einem Tierheim zu erwerben. Beim ersten Besuch vor Ort sind folgende Punkte hilfreich, um das Umfeld und die Seriosität des Züchters zu prüfen. Das Muttertier muss vor Ort anwesend sein. Die Tiere müssen gesund und das angegebene Alter muss den Angaben entsprechend. Es sollte aber nicht nur der Fokus auf dem Gesundheitsstatus des Tieres, sondern auch dessen Haltungsbedingungen gelegt werden, wie beispielsweise sauberes, hygienisches Umfeld, ausreichend Sozialkontakt der Tiere untereinander, ausreichend Kontakt zu betreuenden Personen.

Das Veterinäramt rät dringend dazu sich umfassend über die Ansprüche und die Herkunft des Tieres vorab zu informieren. Werden Tiere im Kofferraum, auf Parkplätzen oder frei Haus geliefert, sollten alle Warnsignale beim neuen Besitzer schrillen. „Kaufen Sie diese Tiere nicht, sondern melden Sie dies dem zuständigen Veterinäramt oder der örtlichen Polizei“, rät Dr. Stöckl.

Weitere Informationen und auch ein Merkblatt, worauf beim Welpenkauf zu achten ist, gibt es unter www.bmel.de/welpenhandel.

 

Stopp dem illegalen Welpenhandel!
Noch müssen die drei illegal eingeführten Welpen in Quarantäne bleiben. Landrat Stefan Frey und die Leiterin des Veterinäramtes besuchten das Tierheim um auf den illegalen Welpenhandel aufmerksam zu machen. v.l. Claudia Bläser, erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Starnberg, Landrat Stefan Frey, Tanja Wieber, Leiterin des Tierheims, die Leiterin des Veterinäramts Dr. Susanne Stöckl und Anja Corbero, zweite Vorsitzende des Tierschutzvereins Starnberg.

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Stopp dem illegalen Welpenhandel!
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