Eingriffsregelung
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77464
Fax: 08151 148-11464
E-Mail: naturschutz@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501
Zimmer: OG.278
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Wird etwa durch den Bau einer Straße ein Biotop zerstört oder beeinträchtigt, muss zum Ausgleich an anderer Stelle eine Ausgleichsfläche angelegt und entwickelt werden. Eine Ausgleichsmaßnahme ist eine aktive Maßnahme über einen gewissen Zeitraum hinweg zur ökologischen Aufwertung einer Grundfläche. Die Berücksichtigung der Eingriffregelung sollte bereits im Planungsprozess statt zu finden. Zu den Genehmigungsunterlagen sollte eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, sowie eine Darstellung der zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen beigefügt werden. Eine fachliche Abstimmung mit Unteren Naturschutzbehörde wird empfohlen. Für die Bauleitplanung gelten besondere Vorschriften.