Trinkwasserqualität
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV), in Kraft getreten am 01.11.2011
Wir haben für Sie die wichtigsten Internet-Links zur neuen Trinkwasserverordnung zusammengestellt:
- Meldeformulare für anzeigepflichtige Anlagen gemäß geänderter Trinkwasserverordnung
(Internetseite des Bayerisches Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL)
- Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen
(Internetseite des Bayerisches Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL)
- Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung
(Internetseite des Umweltbundesamtes zur Probenahme und Untersuchung vom 23.08.2012)
- Laborliste (Bayerische Liste von Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV 2001)
(Internetseite des Bayerisches Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL) -
Meldepflicht bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
(Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL)
Fragen zur Wasserqualität
Informationen zur Qualität Ihres Trinkwassers (beispielsweise den Härtegrad oder chemische Bestandteile ) erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Wasserversorger.