Zugangsverweigerung zur Durchführung von hoheitlichen Aufgaben
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341.7 SB
Team 341 Gewerbe, Jagd, Waffenrecht
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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Telefon: 08151 148-77452
E-Mail: gewerbe@LRA-starnberg.de
Zimmer: EG.172
Gewerbe, Jagd, Waffenrecht
Team 341
Strandbadstraße 2
82319 Starnbergin Karte anzeigen
Telefon: 08151 148-77405
Fax: 08151 148-11597
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/341
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
| Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
| Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
| Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, den jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern für die Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten
- Feuerstättenschau mit Erstellung des Feuerstättenbescheids
- Bauabnahme
- Kaminabnahme
- Verfolgung von Mängeln an Feuerungs- und Abgasanlagen
- Ersatzvornahmen auf Anordnung des Landratsamtes (bei verweigerten Feuerstättenschauen oder bei nicht fristgerecht ausgeführten Kehr- und Überprüfungsarbeiten)
Das Landratsamt Starnberg hat als Sicherheitsbehörde die Aufgabe, die Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten bei Zugangsverweigerungen zwangsweise mittels einer Duldungsanordnung durchzusetzen.