Jugendhilfeausschuss
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1.22 SB
Stabsfunktion 1.2 Büro des Landrats
Sitzungsdienst, Angelegenheiten und Veranstaltungen, Kreisgremien
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen
Telefon: 08151 148-77360
Fax: 08151 148-11360
Zimmer: OG.112
Büro des Landrats
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Strandbadstraße 2
82319 Starnbergin Karte anzeigen
Telefon: 08151 148-77290
Fax: 08151 148-292
E-Mail: landrat@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_2
Zimmer: OG.108
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
| Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
| Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
| Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Kreistags. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
1. der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
2. der Jugendhilfeplanung und
3. der Förderung der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Landkreis Starnberg bereitgestellten Mittel, der von diesem erlassenen Satzung und der von diesem gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung des Landkreises Starnberg in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung der Leiterinnen und Leiter der beiden Fachbereiche des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an den Landkreis Starnberg Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen.
Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen. Nur Ausschussmitglieder haben das Wort und können Anträge und Tagesordnungspunkte einbringen.
Nähere Informationen zum Jugendhilfeausschuss finden Sie im Bürgerinformationssystem.