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Wo den Antrag einreichen? - Zuständigkeiten im Bauordnungsrecht (BayBO)

Grundsätzlich werden alle Anträge zuerst im Landratsamt eingereicht (Ausnahmen siehe unten). 

Die zuständige Kommune (Gemeinde/Stadt) wird dann im ersten Schritt durch uns über Ihren Antrag informiert und bei Vollständigkeit der Unterlagen hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens (vgl. § 36 BauGB) beteiligt. 

Hinweis: Daher ist eine Vollständigkeit des Antrags für eine Verfahrensbeschleunigung essentiell. (siehe hierzu Übersichtsliste zum vollständigen Bauantrag)

Das Einvernehmen der Gemeinde/Stadt zum gestellten Antrag gemäß § 36 BauGB ist nach wie vor eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.

Folgende Zuständigkeitsübersicht zeigt, welche Anträge Sie ab dem 01.01.2025 an welcher Stelle abgeben sollen:

Antragsartin Papierform einzureichen bei
Bauanträge Landratsamt
Freistellungsverfahren Gemeinde/Stadt
Teilbaugenehmigung Landratsamt
Vorbescheid Landratsamt
(Isolierte) Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben Gemeinde/Stadt
(Isolierte) Abweichungen von der BayBO Landratsamt
Verlängerung Baugenehmigung Landratsamt
Verlängerung Vorbescheid
Landratsamt
Baubeginnsanzeige Landratsamt
Anzeige der Nutzungsaufnahme Landratsamt
Anzeige der Beseitigung Gemeinde/Stadt und Landratsamt
Kriterienkatalog Landratsamt
Abgrabungsanzeige Landratsamt
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Gemeinde/Stadt
Abgrabungsgenehmigung Landratsamt
Teilabgrabungsgenehmigung Landratsamt
Abgrabungsvorbescheid Landratsamt
Beginnsanzeige Abgrabung Landratsamt


Zuständige Stelle

Bauwesen - Verwaltung - Technik
Fachbereich 40

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77450
08151 148-531
bauwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/40

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr