Informationen für bestätigte Fälle und Kontaktpersonen
Aufgrund der aktuell extrem hohen Anzahl an Sars-CoV-2 infizierten Personen in unserem Landkreis ist es dem Gesundheitsamt momentan nicht möglich, alle positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen zu kontaktieren und die häusliche Quarantäne persönlich anzuordnen.
Das Gesundheitsamt muss eine Priorisierung vornehmen, die vorwiegend Risikopatienten und Personen in Gemeinschaftseinrichtungen berücksichtigt.
Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst, welche bestätigte Fälle (das heißt Personen, die mittels eines PCR-Tests positiv auf das Coronavirus getestet wurden) und enge Kontaktpersonen , aufgrund der jeweiligen Allgemeinverfügung Isolation des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, beachten müssen.
Bitte erkundigen Sie sich auf dieser Seite ob sich eine Antwort auf Ihre Frage findet, bevor Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Aktuelle Presseinfos
Häufig nachgefragt
Häufig nachgefragte Informationen und Formulare:
Format: Web-Formular
Formblatt-Nr.: form00557
Format: Web-Formular
Formblatt-Nr.: form00560
- Corona Hotline (Telefon und Online-Formular)
www.lk-starnberg.de/coronaHotline
Positiver Antigen-Schnelltest oder positiver Selbsttest
Mein Antigenschnelltest oder Selbsttest war positiv. Wie geht es weiter?
Sobald ein Antigentest oder Schnelltest positiv ist, ist der Betroffene dazu angehalten, Kontakte zu vermeiden und sich in häusliche Quarantäne zu begeben und so schnell wie möglich einen PCR-Test vornehmen zu lassen, um das Ergebnis abzusichern. Für den Test kann die Quarantäne verlassen werden.
Das Ergebnis des PCR-Testes ist negativ
Die Quarantäne kann wieder eigenständig verlassen werden.
Bitte weiterhin auf mögliche Symptome achten wie zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust.
Sollten Symptome auftreten, dann bitte telefonisch den Arzt kontaktieren und gegebenfalls noch mal einen Test machen bzw. vornehmen lassen.
Das Ergebnis des PCR-Testes ist positiv
Bei einem positiven PCR-Test-Ergebnis gelten Sie als bestätigter Fall. Sie müssen weiterhin in häuslicher Isolation bleiben. Die Pflicht zur häuslichen Isolation/Quarantänepflicht gilt auch dann, wenn sich das Gesundheitsamt nicht meldet ( Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege). Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. Das heißt, kein persönlicher Kontakt zu anderen Personen und die Wohnung nicht verlassen.
Bestätigte Fälle (Indexfälle): Was muss ich beachten?
Was ist ein bestätigter Fall?
Personen, die anhand eines Nukleinsäuretests (z.B. PCR-Test) positiv auf Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Als Nukleinsäuretest gelten PCR-Tests, PoC-PCR-Tests und Testungen mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik.
Bitte beachten:
Zur Ausstellung eines Genesenen-Zertifikates ist zwingend ein positiver PCR-Test erforderlich (ein positiver Antigen-Schnelltest ist NICHT ausreichend)!
In häusliche Isolation begeben
Aufgrund des positven Testergebnisses besteht für Sie die Verpflichtung, sich in häusliche Isolation zu begeben.
Die häusliche Isolation beginnt umgehend mit der Mitteilung des positiven Testergebnisses.
In dieser Zeit dürfen Sie Ihre Wohnung nicht verlassen und sollen Kontakt zu Ihren gemeinsam im Haushalt lebenden Personen meiden.
Besuchen Sie oder Ihr Kind, welches positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, eine Gemeinschaftseinrichtung oder sind in dieser tätig, haben Sie umgehend die Einrichtungsleitung über den positiven Befund zu informieren.
Weitere Infos und was während der häuslichen Isolation zu beachten ist, finden Sie unter "Wie lange dauert die häusliche Isolation?".
Wie lange dauert die häusliche Isolation?
- Die häusliche Isolation beginnt umgehend mit Mitteilung des Testergebnisses.
- Für bestätigte Fälle dauert die häusliche Isolation 5 Tage.
Sie hatten keine Symptome?
- Dann werden die 5 Tage ab dem folgenden Tag gezählt als der Erreger zum ersten Mal nachgewiesen wurde.
- Wenn Sie eine Quarantänebescheinigung benötigen, teilen Sie uns das bitte per Online-Formular mit.
- Voraussetzung, um die häusliche Isolation nach Ablauf der Quarantänezeit zu verlassen ist, dass seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
- Verhaltensempfehlung nach Beendigung der Isolation:
Nach Beendigung der Isolation wird den betroffenen Personen empfohlen, anschließend für weitere fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung – insbesondere in geschlossenen Räumen – eine FFP2-Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden.
Sie hatten Symptome?
- Dann werden die 5 Tage ab dem folgenden Tag gezählt als der Erreger zum ersten Mal nachgewiesen wurde.
- Sie benötigen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber.
- Voraussetzung, um die häusliche Isolation nach Ablauf der Quarantänezeit zu verlassen ist, dass seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
Ihr persönliches Umfeld
Bitte informieren Sie selbst umgehend die Mitglieder Ihres Haushalts sowie ihr näheres Umfeld über Ihre Infektion mit SARS-CoV-2.
Regelung zur Wiederaufnahme der Beschäftigung
Regelung zur Wiederaufnahme der Beschäftigung nach Beendigung der Isolation für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die sich in häuslicher Isolation oder Quarantäne befanden, dürfen ihre Tätigkeit in der betroffenen Einrichtung nur wiederaufnehmen, wenn:
bei ihnen ein jeweils von einer medizinischen Fachkraft oder einer vergleichbaren, hierfür geschulten Person durchgeführter oder überwachter Nukleinsäuretest oder Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist. Als negativer Testnachweis gilt in diesem Zusammenhang auch ein Nukleinsäurenachweis mit einem ct-Wert größer 30. Das negative Testergebnis ist dem Betreiber der betreffenden Einrichtung mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzulegen.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann im Einzelfall eine abweichende Entscheidung treffen.
§ 3 Abs. 1 und 2 der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) bleibt im Übrigen unberührt.
Ärztliche Hilfe
Sie benötigen Ärztliche Hilfe?
Bitte achten Sie während der häuslichen Isolation bzw. Quarantäne auf Symptome.
Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtern und ein Arzt benötigt werden oder Sie aus anderen Gründen medizinische Hilfe benötigen, dann kontaktieren Sie telefonisch die (Haus-)Ärztin bzw. den (Haus-)Arzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.
Wählen Sie im Notfall die 112.
Bitte dabei immer unbedingt mitteilen, dass Sie positiv getestet oder eine Kontaktperson sind.
Weitere Informationen
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Hinweise zum Coronavirus in mehreren Sprachen
Hinweise zum Coronavirus in mehreren Sprachen finden Sie unter
Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsbeauftragte
und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Kontaktmöglichkeit für Gehörlose
Kontaktmöglichkeit für Gehörlose
per Fax. Weitere Infos unter https://www.116117.de/de/fax-formular.php
Fax: 030 340 60 66 07
per Mail: info.deaf@bmg.bund.de ; info.gehoerlos@bmg.bund.de oder unter Gebärdentelefon (Videotelefonie)