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Förderbereiche: Übersicht



Kommunaler Jugendhilfeplan - Teil Jugendarbeit
[PDF, 1.4 MB]


Details

  1. Neubau und Erweiterung von Jugendheimen und  
  Jugendräumen
 
30 % bis zu 30.000 € für Baukosten
  30 % bis zu 10.000 € für behindertengerechte Gestaltung
  30 % bis zu 10.000 € für Energetischen Maßnahmen
  30 % bis zu 15.000 € für Ausstattung

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  2. Renovierung von Jugendheimen und Jugendräumen
 
30 % bis zu 5.000 € für Baukosten
  30 % bis zu 5.000 € für behindertengerechte Gestaltung
  30 % bis zu 5.000 € für Energetischen Maßnahmen
  30 % bis zu 5.000 € für Ausstattung

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  3. Förderung von Jugendräumen durch 
  Mietkostenübernahmen
 
30 % bis zu 2.000 € jährlich

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  4. Förderung von Personalkosten
  30 % bis zu 8.000 € für eine pädagogische Fachkraft in Einrichtungen der
  offenen Jugendarbeit
  30 % bis zu 8.000 € für einen gemeindlichen Jugendpfleger
  30 % bis zu 8.000 € für eine(n) StreetworkerInnen
  30 % bis zu 1.200 € für Honorarkräfte und nicht hauptamtlich
  beschäftigte MitarbeiterInnen und 400 € - Beschäftigte in den offenenEinrichtungen

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  5. Förderung der Jugendverbände mit eigener  Kreisorganisation
 
bis zu 1.000 € pro Kreisverband, insbesondere für Sitzungen und Tagungen,
  Öffentlichkeitsarbeit und Geschäftsbedarf

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  6. Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit
  der Übernahme der Ausstellungskosten für die Juleica, die Übernahme der Kosten
  für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg.
Details   7. Förderung von Freizeiten und Erholungsmaßnahmen
 
3 € pro Tag und TeilnehmerIn
  5 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerIn ohne Juleica
  8 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerIn mit gültiger Juleica
  nicht mehr als 1.300 € pro Maßnahme
Details   8. Förderung der internationalen Jugendbegegnung
 
5 € pro Tag und TeilnehmerIn; jedoch höchstens für 21 Tage
  Für Jugendbegegnungen im Ausland werden nur die TeilnehmerInnen
  aus dem Landkreis gefördert
  nicht mehr als 2.000 €
Details   9. Projekte und besondere Aktivitäten
 
50 % bis zu 1.000 €
Details   10. Jugendarbeit mit behinderten Menschen
     500 € als Starthilfe
  1.000 € für die laufende Gruppenarbeit
Details   11. Förderung von Geräten und Materialien
 
40 % bis zu 200 €

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  12. Anschaffung kleiner Spiel- und Sportgeräte
 
40 % bis zu 200 €

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  13. Ferienpass für Kinder und Jugendliche

 



Zuständige Stelle

Jugendarbeit
Team 236

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77378
08151 148-11378
jugend@lra-starnberg.de
Internet: https://www.jugend-starnberg.de/

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr