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Wer sich freiwillig engagiert und dafür eine Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale bekommt, muss darauf keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Die Grenze bei einer Übungsleiterpauschale liegt seit 2026 bei 3.300 Euro, die der Ehrenamtspauschale bei 960 Euro pro Jahr. Ehrenamtliche müssen die Ehrenamts- oder die Übungsleiterpauschale allerdings in der Steuererklärung unter sonstige Einnahmen aufführen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Wegweiser der Bürgergesellschaft.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-770
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