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Haushaltshilfe



Entstehende Kosten für die Betreuung eines Kindes, weil ein Elternteil/die Eltern z. B. einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt antreten oder an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung teilnehmen, übernimmt in bestimmten Fällen die Krankenkasse, bzw. die Agentur für Arbeit die anfallenden Aufwendungen.  

 

Adressen von Familienpflegestationen

 

Näheres unter: www.schwanger-in-bayern.de

Zuständige Stelle

Gesundheitliche Beratung und Gesundheitshilfe
Team 322

Dampfschiffstraße 2 a
82319 Starnberg

08151 148-77900
08151 148-11999
gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/322

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr