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Kreisjugendamt Starnberg





Als örtlicher Träger der der öffentlichen Jugendhilfe hat der Landkreis Starnberg ein Jugendamt errichtet, das Kreisjugendamt Starnberg.

Das Kreisjugendamt Starnberg besteht aus

Die Verwaltung des Jugendamts wiederum besteht aus

Jugendamt Aufbau

Rechtsgrundlagen

§§ 69 bis 72a des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 15 bis 23 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Starnberg vom 14.12.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 vom 17. März 2021)



Der Fachbereich für Kinder, Jugend und Familie des Landratsamts Starnberg möchte mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des § 4a SGB VIII in Kontakt treten.

Hintergrund:

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde die Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich weiter gestärkt. Junge Menschen und Familien wissen selbst am besten, was sie für einen gelingenden Alltag benötigen – sie sind Experten ihrer eigenen Lebenslagen.

Vor diesem Hintergrund wurde mit § 4a SGB VIII die Möglichkeit geschaffen, dass sich insbesondere junge Menschen und Personensorgeberechtigte selbstorganisiert und unabhängig zusammenschließen, um ihre Interessen und Bedarfe zu vertreten. Dies können bspw. Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen, Selbstvertretungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen aber auch Zusammenschlüsse von Ehrenamtlichen sein, die sich für die Belange der Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe einsetzen. Die Zusammenschlüsse sollen selbstbestimmt agieren und eigene Strukturen besitzen.

Ziel ist es, die Themen und Anliegen der selbstorganisierten Zusammenschlüsse in die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in den öffentlichen Diskurs einzubringen. Das Landratsamt möchte als öffentlicher Träger der Jugendhilfe solche Zusammenschlüsse anregen, fördern und mit ihnen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (§ 4a Abs. 2 SGB VIII).

Deshalb möchten wir in den Austausch kommen. Wir suchen den Kontakt zu bereits bestehenden selbstorganisierten Zusammenschlüssen oder zu Initiativen, die sich im Aufbau befinden. Unser Ziel ist es, Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeiten auszuloten.

Wenn Sie einem entsprechenden Zusammenschluss angehören oder Fragen zur Thematik haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Ansprechperson:

Frau Franz

23.11 SB

Fachbereich 23 Kinder, Jugend und Familie

Jugendhilfeplanung

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg
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Telefon: 08151 148-77759

Kontaktformular

Zimmer: OG.269


Zuständige Stelle

Kinder, Jugend und Familie
Fachbereich 23

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-77584
08151 148-11535
fachbereich23@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/23

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr