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Vision Mobilität

Im Dezember 2018 hat der Kreistag die "Vision Mobilität 2020" für den Landkreis verabschiedet. In der Präambel heißt es: „Die Vision Mobilität des Landkreises Starnberg stärkt die Werte unserer Region – elementarer Bestandteil ist eine nachhaltige, zukunftsfähige und naturgesunde Mobilität für alle. Ein Bündel an Strategien und Maßnahmen ist benannt wie z. B. die Stärkung des ÖPNV, des Radverkehrs, die Verkehrsvermeidung, die Bewusstseinsänderung und die E-Mobilität. 


Präambel 

Die vorliegende Vision Mobilität 2020 ist für den Landkreis Starnberg erarbeitet worden. In allen Teilen dieser Vision wurde darauf geachtet, die Flughöhe des Landkreises einzunehmen und die Beteiligung sowie die Funktion des Landkreises bei der Umsetzung zu klären. Das schafft Klarheit an welchen Stellen und in welchem Rahmen der Landkreis überhaupt „handlungsfähig“ ist. In den meisten Fällen fallen dem Landkreis koordinative Aufgaben in Bezug auf die unterschiedlichen Handlungsfelder und Akteure zu. Dies erlaubt es, dass der Landkreis Starnberg Synergien zwischen den Gemeinden und angrenzenden Landkreisen hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten nicht nur besser erkennt, sondern durch den Entwurf eines übergeordneten Konzeptes auch ermöglicht und strukturiert. Dadurch werden auf Landkreisebene Maßnahmen aufgenommen, die Einfluss auf den übergreifenden räumlichen Kontext haben, ohne in die Zuständigkeiten der Kommunen einzugreifen...

Vision Mobilität 2020

Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsmarketing@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

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