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Ein Altlastenkataster ist ein umfassendes Register, das Altlasten und altlastverdächtige Flächen erfasst. Diese werden in Deutschland von den Umweltämtern der Länder oder auch der Kommunen in Datenbanken gespeichert.

Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen nach Art. 5 Abs. 1 und 2 sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach Art. 10 und 11 sind gebührenfrei (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayUIG).

Der Antrag kann formlos erfolgen, gerne auch per Mail. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen (Eigentumsnachweis - Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug, Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, Flurkartenauszug oder Lagekarte) enthalten.

Die Auskunft aus dem Altlastenkataster ergeht im Landkreis Starnberg, in Bezug auf eine einfache schriftliche Auskunft, gebührenfrei.

Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft  (Informationen aus dem BayernPortal)

Zuständige Stelle

Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Team 503

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-77409
08151 148-77510
08151 148-11409
immissionsschutz@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/503

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr