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Angebote des Landkreises Starnberg

Wohngeld


Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter*innen einer Wohnung oder eines Zimmers (auch für Heimbewohner* innen) und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen eines selbstbewohnten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Das Wohngeld / Lastenzuschuss ist abhängig vom Gesamteinkommen, von der monatlichen Miete beziehungsweise der monatlichen Belastung und von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Das Wohngeld ist damit auf die individuelle Situation des Haushalts zugeschnitten. Antragsformulare gibt es bei der Stadt- bzw. den Gemeindeverwaltungen, oder im Landratsamt Starnberg.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/Wohngeld 




Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Reichen die Einkünfte im Alter oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, kann Grundsicherung beantragt werden. In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Bei der Grundsicherung wird auf das Einkommen von Kindern oder Eltern zurückgegriffen, wenn sich dieses auf über 100.000 Euro im Jahr beläuft. Wer im Ausland wohnt oder in Deutschland Leistungen für Asylbewerber*innen beantragt hat, erhält keine Grundsicherung. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) geregelt.
Anträge auf Leistungen zur Grundsicherung nimmt das Landratsamt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde entgegen. Vorsprachen bitte nur mit Terminvereinbarung.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/Grundsicherung 




Versicherungsamt


Das Versicherungsamt im Landratsamt Starnberg erteilt in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, insbesondere der Rentenversicherung, Auskunft und Beratung. Für eine Beratung erforderlich sind die Versicherungsnummer, der Versicherungsverlauf, bzw. nicht gespeicherte Versicherungsunterlagen sowie der Personalausweis oder Reisepass. Vorsprachen bitte nur mit Terminvereinbarung.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Soziale-Hilfen/Sozial-und-Rentenversicherung 




Schuldner- und Insolvenzberatung


Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Landkreises berät bei Konsumentenverschuldung (z.B. durch Ratenkäufe, bei Kreditschulden, Miet- und Stromschulden, Unterhaltsschulden usw.) und vorbeugend. Beraten werden Bürger*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus dem Landkreis Starnberg.
Wir streben mit Ihnen nach Möglichkeit eine wirtschaftliche Sanierung an und wollen Hilfestellung geben bei den sich aus der Verschuldung ergebenden Problemen. Bei nicht möglicher Sanierung geben wir Hilfestellung, wie man trotzdem damit leben kann.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung informiert und klärt, ob grundsätzlich ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren in Frage kommt. Wir beraten Sie bei der Durchführung oder bereiten langfristig die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren vor. Solange das Verfahren nicht eröffnet ist, verbleibt der Schuldner in der Regel in Beratung.
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle hat die staatliche Anerkennung, als geeignete Stelle im vorgerichtlichen Insolvenzverfahren tätig zu werden. Wir können den außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen und das Scheitern eines solchen bescheinigen.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Schuldner-und-Insolvenzberatung 




Weitere Auskunft zu sämtlichen Angeboten des Landkreises Starnberg erhalten Sie hier:

BürgerService

Fachbereich 10

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg
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Telefon: 08151 148-77148

Fax: 08151 148-11160

E-Mail: buergerservice@LRA-starnberg.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/10


Übersicht weiterer Wirtschaftlicher Hilfen:

Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern soll ermöglicht werden, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Mit verschiedenen sozialen Leistungen soll dies sichergestellt werden. Eine Übersicht über wirtschaftliche Hilfen finden Sie unter: www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/ 




Caritas-Sozialkaufhaus


Das Caritas Sozialkaufhaus ist ein Beschäftigungsprojekt für Arbeitssuchende in enger Zusammenarbeit von Caritasverband Starnberg e.V. und dem Jobcenter im Landkreis Starnberg. Bedürftige Menschen können so Einrichtungsgegenstände oder Kleidung günstig erwerben und das ökologische Denken wird gefördert.
www.caritas-starnberg.de/hilfe-und-beratung/caritas-sozialkaufhaus/caritas-sozialkaufhaus

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr