Bayern hat 1999 das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Kraft gesetzt, das vom Spielraum des Bundesgesetzgebers zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften umfassend Gebrauch macht. Das BayBodSchG ist somit das Ausführungsgesetz zum Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Darin sind unter anderem die Mitteilungspflichten über schädliche Bodenveränderungen und die Zuständigkeiten in Bayern geregelt. Danach sind für den Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Bei Fragen fachlicher Art beteiligen sie die Wasserwirtschaftsämter oder weitere betroffene Fachbehörden, z.B. die Gesundheitsverwaltung oder die Landwirtschafts- und Forstbehörden. Alle Bundesländer verfügen über Ausführungsgesetze, die regelmäßig fortgeschrieben werden - das BayBodSchG zuletzt im März 2019.