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Besuchskontakte zwischen Eltern und Kind

In der Regel finden zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind Kontakte statt. Diese können über Briefe, Telefonate und Besuche gepflegt werden.

Der Umfang und die Gestaltung der Besuchskontakte wird je nach Ziel und Dauer des Pflegeverhältnisses gestaltet und beim Hilfeplangespräch mit den Beteiligten besprochen und festgelegt. Dabei ist in erster Linie zu berücksichtigen, welche Besuchsregelung für die Entwicklung des Kindes förderlich ist. Ein wertschätzender Umgang miteinander ist insbesondere bezüglich der Besuchskontakte für das Kind von großer Bedeutung.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr