Gesetzliche Grundlagen:
- Sozialgesetzbuch – 8. Buch (SGB VIII)
- Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Träger von Kindertageseinrichtungen bedürfen nach § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis, wenn in ihrer Einrichtung Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tags betreut werden. Dieser Tatbestand ist im BayKiBiG noch erweitert z. B. auf Waldkindergärten, die über keinen Gebäudebezug verfügen und die kindbezogene Fördermittel in Anspruch nehmen wollen (Art. 9 BayKiBiG).
Wir beraten Kommunen und Träger über die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Hierzu gehört insbesondere die Erteilung der Betriebserlaubnis.
Soweit die räumlichen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind sowie die pädagogische Konzeption und das Schutzkonzept den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, kann eine Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erteilt werden.
Bei Veränderungen z. B. hinsichtlich der Organisationsstruktur, am Gebäude oder bei einem Trägerwechsel muss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.
Weitere Informationen:
Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen (PDF des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)
Kindertageseinrichtungen: Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen (Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)
Träger einer Kindertageseinrichtung sind verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
Diese Verpflichtung erstreckt sich sowohl auf die Beschäftigten als auch auf die Kinder in der Tageseinrichtung.
Die erforderlichen Maßnahmen sind insbesondere den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger zu entnehmen.
Die DGUV Vorschrift 82 »Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen« ist vollumfänglich anzuwenden.
Weiterführende Informationen auf: Vorschriften und Informationen (kuvb.de), Kindertageseinrichtungen (kuvb.de)
KUVB: Kommunale Unfallversicherung Bayern: www.kuvb.de, Kindertageseinrichtungen (kuvb.de)
Bayer. LUK: Bayerische Landesunfallkasse: www.kuvb.de
BGW: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: www.bgw-online.de
Aus- und Fortbildung der Ersthelfer – Fortbildung in zweijährigen Abständen: Erste Hilfe (kuvb.de)