Aktuell finden im Gesundheitsamt Starnberg bis auf weiteres keine Belehrungen statt.
Eine Erstbelehrung kann von einem vom Gesundheitsamt Starnberg beauftragten Arzt/Ärztin durchgeführt werden (siehe nächster Punkt).
Darüber hinaus gibt es verschiedene Anbieter, bei denen Sie Erstbelehrungen im Online-Verfahren durchführen können.