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Inklusionsberatung

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können: „Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art. 2 Abs. 2 BayEUG. Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen schulischen Möglichkeiten
zu unterstützen, ist ein umfassendes und praxisnahes Beratungsangebot vor Ort ein wesentlicher Faktor für gelingende Inklusion.

Mit diesen Anliegen können sich Eltern und Erziehungsberechtigte an uns wenden:

  • Information über Möglichkeiten der schulischen Inklusion in Ihrer Region (Landkreis, Stadt)
  • Beratung beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule
  • Information zu Angeboten schulischer und außerschulischer Unterstützung
  • Fragen zur Schulaufnahme, zur Schullaufbahn und zu schulischen Abschlüssen

Zuständige Stelle

Sozialwesen
Fachbereich 22

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-77238
08151 148-11 238
soziales@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/22

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr