Der Labornachweis ist dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.
Magen-Darm-Erkrankungen sind auch bei Verdacht meldepflichtig,
- wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeitet
- sowie bei 2 oder mehr Erkrankungen, bei denen ein Zusammenhang vermutet wird.