Unter Rüstungsaltlasten (Rüstungsaltlasten - LfU Bayern) versteht man Standorte, auf denen Boden-, Wasser- oder Luftverunreinigungen durch Chemikalien aus konventionellen und chemischen Kampfstoffen vorliegen und von denen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgeht. Bei den Verdachtsflächen handelt es sich zum Beispiel um ehemalige Produktionsstätten, Munitionslagerstätten, Spreng- und Schießplätze sowie Zwischen- und Endlagerungsstätten für Kampfmittel. Von den Rüstungsaltlasten sind die militärischen Altlasten zu unterscheiden, die auf eine militärische Nutzung nach dem 2. Weltkrieg zurückzuführen sind und den Altstandorten (bzw. Altablagerungen) zuzurechnen sind.