Seiteninhalt

Unter Rüstungsaltlasten (Rüstungsaltlasten - LfU Bayern) versteht man Standorte, auf denen Boden-, Wasser- oder Luftverunreinigungen durch Chemikalien aus konventionellen und chemischen Kampfstoffen vorliegen und von denen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgeht. Bei den Verdachtsflächen handelt es sich zum Beispiel um ehemalige Produktionsstätten, Munitionslagerstätten, Spreng- und Schießplätze sowie Zwischen- und Endlagerungsstätten für Kampfmittel. Von den Rüstungsaltlasten sind die militärischen Altlasten zu unterscheiden, die auf eine militärische Nutzung nach dem 2. Weltkrieg zurückzuführen sind und den Altstandorten (bzw. Altablagerungen) zuzurechnen sind.

Zuständige Stelle

Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Team 503

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-77409
08151 148-77510
08151 148-11409
immissionsschutz@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/503

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr