Um Betäubungsmittel bei Reisen außerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengen Abkommens mitnehmen zu können, empfiehlt das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren.
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. In vielen Ländern ist es nicht erlaubt, einen Vorrat von mehr als 30 bis 90 Tagen eines Rezepts mit sich zu führen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesopiumstelle oder der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland.