Sofern die Erstbelehrung im Gesundheitsamt Starnberg durchgeführt wurde und die Bescheinigung über die Erstbelehrung nicht älter als 10 Jahre ist, kann vom Gesundheitsamt eine Zweitschrift ausgestellt werden. Die Kosten für die Erstellung einer Zweitschrift betragen 15 Euro. Sie können sich unter Angabe ihres Namens, Wohnadresse und Telefonnummer telefonisch oder per Mail an das Gesundheitsamt Starnberg wenden.