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Sofern die Erstbelehrung im Gesundheitsamt Starnberg durchgeführt wurde und die Bescheinigung über die Erstbelehrung nicht älter als 10 Jahre ist, kann vom Gesundheitsamt eine Zweitschrift ausgestellt werden. Die Kosten für die Erstellung einer Zweitschrift betragen 15 Euro. Sie können sich unter Angabe ihres Namens, Wohnadresse und Telefonnummer telefonisch oder per Mail an das Gesundheitsamt Starnberg wenden.

Zuständige Stelle

Infektions- und Umwelthygiene
Team 321

Dampfschiffstraße 2 a
82319 Starnberg
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08151 148-77900
08151 148-11999
gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/321

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr